#AFD-#NRW: #MITGLIED WEHRT SICH GEGEN POTENTIELLE #RECHTSBEUGUNG SOWIE GGF. RECHTSWIDRIGES HANDELN DER #SCHIEDSGERICHTE

In den meisten #Schiedsstellen der #AfD – der vermeintlichen „#Rechtsstaatspartei“ – scheinen #Willkür und potentielle #Rechtsbeugung eher die Regel als die Ausnahme zu sein. In der Folge fällen die jeweiligen #Landesschiedsgerichte sowie das #Bundesschiedsgericht in vielen Fällen rein „politische“ Urteile – die vermeintliche #Schlichtungsstelle könnte somit von den in der AfD vertretenen überwiegend durchschnittlichen #Juristen missbraucht werden, um gegen „unliebsame“ #Mitglieder vorzugehen bzw. rechtlich strittige Vorgänge – etwa im Rahmen von Parteitagen – im Sinne und Interesse der parteiintern als „#Beutegemeinschaft“ bezeichneten #Versorgungspolitiker-Gruppe einseitig zu entscheiden.

Bekannte Beispiele aus der jüngsten Zeit sind etwa die #Skandalurteile im Zusammenhang mit dem #Parteiausschluss der schleswig-holsteinischen #Landessprecherin Doris von #Sayn-#Wittgenstein oder der Offenbacherin Christin #Thüne. Letztgenannte konnte sich bereits über ein ordentliches Gericht wieder in die #Partei einklagen, von Sayn-Wittgenstein sieht einem entsprechenden Verfahren vor dem #Landgericht #Berlin entgegen.

Nach Einschätzung der Betroffenen werden im Rahmen von Schiedsgerichtsverfahren häufig „Beweismittel“ konstruiert, „Zeugen“ (oft abhängig Angestellte von #Mandatsträgern oder #Fraktionen, die innerhalb von Verfahren „Eidesstattliche Versicherungen“ abgeben) zu passenden Aussagen innerhalb eines Verfahrens beeinflusst und entlastende Unterlagen oft unterschlagen – so die Vorwürfe. Ebenso sollen Klagen teilweise verschleppt oder erst gar nicht „bearbeitet“ werden – etwa Anfechtungen von Parteitagen. Damit will die „Beutegemeinschaft“ offenbar Fakten schaffen und den Rechtsweg gezielt aushebeln. Dies ist aus parteiinternen Kreisen zu hören.

Gegen diese – gerade im #Landesverband #NRW vielfach zu beobachtende „Rechtspraxis“ – geht das Duisburger Mitglied Alexander #Popov jetzt entschlossen vor. Und verweist dabei auf die Regelungen des Paragraf 1050 #Zivilprozessordnung (#ZPO). Einzelheiten sind dem Anschreiben zu entnehmen.

Im Fokus der Kritik sind insbesondere die NRW-„Juristen“ Fabian #Jakobi (#MdB), Roger #Beckamp (#MdL), Knuth Meyer-Soltau sowie Matthias #Helferich. Jacobi, Meyer-Soltau und Helferich sind Mitglieder des aktuellen #Landesvorstands, Beckamp war und ist seit Kurzem wieder Mitglied des Landesschiedsgerichts.

Aus Sicht betroffener Mitglieder muss die #Rechtsprechung der Schiedsgerichte dringend an die jeweils gültige #Rechtslage sowie allgemeine juristische Standards angepasst werden. Denn bestünde innerhalb der Partei keine ordnungsgemäße Judikative, so wäre die AfD keine demokratische Partei.

Bildquelle: Abakus News

Quelle: parteiinterne Kreise / dejure.org

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